Quellen |
- [S10] Geheimes Staatsarchiv Berlin, XX HA; EM; 119d Nr.635.
1707 fand eine Untersuchung statt, die klären sollte, ob Peter Siercke das cöllmische Schulzenamt seines verstorbenen Vaters übernehmen dürfe, obgleich er das Bauernerbe des Christoph Großmann angenommen hätte. Entschieden wurde, dass er das cöllm. Amt antreten durfte, da er das Bauernerbe nicht tatsächlich angenommen hatte, sondern nur die Tochter Großmann geheiratet hatte und wegen eines Streits mit seiner Mutter bei den Schwiegereltern wohnte.
- [S4] KB Loewenstein B1961, S1729/023/10.
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