Notizen |
- MARRIAGE: Die Verlobten sind taubstumm, jedoch nicht nur fähig, sich in der Zeichensprache zu verständigen, sondern auch desLesens und Schreibens kundig. Die durch den Standesbeamten an die Verlobten gerichteten Fragen wurden in schriftlicherFassung vorgelegt und von ihnen durch zustimmende Zeichen bejahend beantwortet. Der Ausspruch des Standesbeamten wurdeihnen schriftlich mitgeteilt. Diese Behandlung ist den Zeugen sowie dem Dolmetscher, Taunstummenlehrer Emil Peschtiesdurch den Standesbeamten vorgelegten, von den Verlobten selbst durchgelesen und von allen Erschienenen genehmigt undunterschrieben, vorstehend ein Druckwort durchstrichen.
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